Die Hochschule Bremen verlangt für die Beantwortung des IFG-Antrags Gebühren in Höhe von 150 bis 360 Euro.[1]
Die Hochschule schreibt, dass sie im Rahmen eines Wirtschaftssprachen-Studiengangs „kooperative Beziehungen“ mit China betreibt, „die für die Beantwortung [der] Anfrage zu berücksichtigen wären“.[2]
Außerdem ist die Hochschule Bremen Gründungsmitglied des Konfuzius-Instituts Bremen; mit diesem führt die Hochschule „kleinere Projekte in Form von Workshops, Vorträgen oder Buchprojekten durch“. Des Weiteren unterrichten „an das Konfuzius-Institut entsandte“ oder „vom Konfuzius-Institut rekrutierte Chinesisch-Lehrkräfte“ an der Hochschule.[3] Diese Lehrkräfte übernehmen acht Semesterwochenstunden, dies entspricht etwa einer 50%-Stelle und damit jährlichen Kosteneinsparungen der Hochschule in Höhe von 34040,40 Euro.[4]
Zuwendungen aus China pro Jahr: mind. 34.040,40 Euro
[1] FragDenStaat-Anfrage an die Hochschule Bremen vom 23.07.2020 (https://fragdenstaat.de/anfrage/zuwendungen-aus-china-86)
[2] Ebd.
[3] Bremische Bürgerschaft, 20. Wahlperiode, Drucksache 20/261, 04.02.2020, Mitteilung des Senats: Wissenschaftsfreiheit als Grundlage der Hochschulkooperationen mit China, Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Dezember 2019: „Wissenschaftsfreiheit als Grundlage der Hochschulkooperationen mit China“ (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2020-02-05_Drs-20-261_37359.pdf)
[4] Berechnet auf Grundlage einer Bezahlung nach TV-L E13, Stufe 2, monatliches Arbeitgeberbrutto: 2.836,70 € (https://kurzelinks.de/5x5s)