Die Universität Duisburg-Essen beantwortet die Anfrage nur teilweise. Für weitergehende Informationen verlangt die Universität Gebühren in Höhe von 1.000 Euro.[1]
Die Universität teilt nur Informationen mit, die nicht unmittelbar Forschung- und Lehrtätigkeit betreffen: Demnach erhielt die Universität für vier wissenschaftliche Tagungen in den Jahren 2013, 2015, 2016 und 2019 insgesamt 39.309 Euro aus China.[2]
Außerdem werden der Universität Duisburg-Essen über das Konfuzius-Institut an der Universität kostenlos Chinesisch-Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Diese bieten Sprachkurse am „Institut für Optionale Studien“ und als Teil des Masterstudiengangs „Contemporary East Asian Studies“ an.[3] Die Lehrkräfte unterrichten dabei etwa 20-28 Semesterwochenstunden[4], dies entspricht etwa 1,5 Vollzeitstellen und damit einer Kostenersparnis in Höhe von 102335,04 Euro pro Jahr.[5]
Aus dem Vertrag zur Gründung des Konfuzius-Instituts geht hervor, dass dieses die „Beurteilung der Unterrichtsqualität“ durch die chinesische Seite zulassen muss. Des Weiteren muss das Institut sich neben deutschen auch an chinesische Gesetze halten.[6]
Das Konfuzius-Institut erhält neben den kostenlosen Lehrkräften und einem Startbudget von 150.000 Euro einen jährlichen Zuschuss vom Hanban (dieser geht zu einem unbestimmten Anteil vermutlich auch an die Universität).
Zuwendungen aus China pro Jahr: mind. 112.162,29 Euro
[1] FragDenStaat-Anfrage an die Universität Duisburg-Essen vom 02.02.2020 (https://fragdenstaat.de/anfrage/zuwendungen-aus-china-9)
[2] Antwort der Universität Duisburg-Essen auf FragDenStaat (https://fragdenstaat.de/anfrage/zuwendungen-aus-china-9/466558/anhang/IFG-AntwortMissal_geschwaerzt.pdf), Zuwendungen des Chinesisch-Deutschen Zentrums für Wissenschaftsförderung sind nur zur Hälfte einberechnet
[3] Bericht der Ministerin für Kultur und Wissenschaft für den Wissenschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen, Konfuzius-Institute in Nordrhein-Westfalen (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2873.pdf)
[4] Vorlesungsverzeichnis der Universität (siehe etwa https://kurzelinks.de/dacx und https://kurzelinks.de/bbih)
[5] Berechnet auf Grundlage einer Bezahlung nach TV-L E13, Stufe 2, monatliches Arbeitgeberbrutto: 5.691,22 € (https://kurzelinks.de/e78b) und 2.836,70 € (https://kurzelinks.de/bm2e)
[6] Antwort der Universität Duisburg-Essen auf FragDenStaat